Navigieren in Frauenfeld

Aktuell

  • DaFa und Fachstelle im Stadtlabor

    Um den Dachverband für Freiwilligenarbeit und die Fachstelle Alters- und Generationenfragen noch sichtbarer zu machen, sind Evelyne Hagen und Doris Wiesli im Mai 2024 vor dem Stadtlabor (Zürcherstrasse 158 in Frauenfeld) anzutreffen. Jeweils am Donnerstagmorgen von 10 bis 12 Uhr (der 9. Mai 2024 ausgenommen) zügeln die beiden Frauen vor das Stadtlabor. Stören erwünscht!

  • Impulsveranstaltung "Demenz aus der Sicht der Angehörigen"

    Die terzStiftung fokussiert im jahr 2024 in ihrem Sensibilisierungsauftrag für den Kanton Thurgau die Sicht der Angehörigen von Menschen mit Demenz. Der Auftakt dazu bildet die Impulsveranstaltung "Demenz aus der Sicht der Angehörigen" am 11. April 2024 von 14.00 bis 16.15 Uhr im Thurgauerhof in Weinfelden. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos. Eine Anmeldung ist erwünscht.

  • Budget- und Schuldenberatung im StadtLabor Frauenfeld

    Ab 4. März 2024 bietet die Caritas Thurgau alle zwei Wochen montags im StadtLabor von 08.30 bis 12 Uhr und 12.30 bis 16 Uhr Budget- und Schuldenberatungen durch. Das Angebot kann kostenlos und ohne Voranmeldung genutzt werden. Daten StadtLabor Frauenfeld 2024: 04.03. / 18.03. / 15.04. / 29.04. / 06.05. / 03.06. / 17.06. / 01.07. / 15.07. / 29.07. / 05.08. / 19.08. / 02.09. / 16.09. / 30.09. / 07.10. …

  • Café Vergissmeinnicht

    Einmal monatlich findet das von der Alzheimer Thurgau organisierte Café Vergissmeinnicht im Alterszentrum Park in Frauenfeld statt. Alle Menschen mit Demenz, ihre Bezugspersonen und weitere Interessierte sind herzlich willkommen. Das Angebot ist kostenlos.

  • LernloftTreff Frauenfeld ab 20. Februar 2024

    Ab 20. Februar 2024 findet im CoWorking an der Bahnhofstrasse 56 in Frauenfeld jeden Dienstagabend der kostenlose LernloftTreff statt. Viele wichtige und interessante Themen - inbesondere im Bereich der Digitalisierung - werden gemeinsam und gleichzeitig im individuellen Tempo angegangen.

  • Hilflosenentschädigung - Änderungen seit 01.01.2024

    Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege, etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade unterschieden: leicht, mittel und schwer. Bisher konnte der Anspruch im AHV- und IV-Alter erst nach einem Jahr Hilflosigkeit …